Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
der Die Spielarchitekten GmbH für den Vertrieb des Produkts HintPad
Stand Januar 2022

Präambel

HintPad ist ein Softwareprodukt für „Room Escape“ – Anbieter zur Steuerung und Kontrolle ihrer Spielräume. HintPad wird auf einem Windows-Computer ausgeführt, der im jeweiligen Spielraum an den vorhandenen Monitor und das lokale Netzwerk angeschlossen wird. Mit jedem geeigneten internetfähigen Endgerät (Smartphone, Tablet, Computer) kann der Raumbetreiber per Browser die Anzeige auf dem Monitor steuern. Neben Textnachrichten können so Audio-, Bild- und Videonachrichten eingespielt sowie die Spieldauer kontrolliert werden. HintPad erlaubt es zudem, gewünschte Anzeigen (Texte, Bilder, Videos) vorab zu konfigurieren und automatisch bei bestimmten Ereignissen (zum Beispiel bei Spielende) abspielen zu lassen.

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Nutzungs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, der Die Spielarchitekten GmbH, Chausseestr. 52, 10115 Berlin und den Kunden des Produktes HintPad. Abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Verträge.
    2. HintPad wird ausschließlich an Kunden vertrieben, die keine Verbraucher gemäß § 13 BGB sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Diese AGB finden auf Verträge zwischen Die Spielarchitekten GmbH und Verbrauchern keine Anwendung.
    3. Mit Annahme unseres Angebots auf Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde den Vorrang dieser AGB vor seinen abweichenden Vertragsbedingungen.
    4. Für die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen, die Die Spielarchitekten GmbH neben dem HintPad anbietet, gelten ergänzend zu diesen AGB die von Die Spielarchitekten GmbH jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen, sofern vorhanden. Die Die Spielarchitekten GmbH kann jederzeit neue Zusatzleistungen einführen. Unentgeltliche Zusatzleistungen oder Zusatzleistungen, die der Kunde einzeln bestellt und bezahlt, kann Die Spielarchitekten GmbH jederzeit im Rahmen der für Zusatzleistungen geltenden Vertragsbestimmungen wieder einstellen.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht gemäß den nachfolgenden Regelungen. Für die Nutzung des Produkts HintPad wird dem Kunden eine monatliche Nutzungsgebühr berechnet.
    2. Vertragsbestandteil wird auch die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das Produkt HintPad geltende Leistungsbeschreibung (www.hintpad.de).
    3. Der Kunde erhält ein einfaches, auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der Software Hintpad. Jedwede Bearbeitung der Software ist dem Kunden untersagt. Ferner sind die Vervielfältigung oder sonstige Verwertung über den vertraglichen Nutzungszweck hinaus (Steuerung und Kontrolle von Spielräumen) zu unterlassen. Das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.
  3. Produktentwicklung
    1. Die Spielarchitekten GmbH kann das Produkt HintPad ganz oder teilweise ändern und weiterentwickeln sowie die Software aktualisieren. Bei der Gestaltung, Änderung und/oder Anpassung der einzelnen Funktionen ist Die Spielarchitekten GmbH frei, solange der Gesamtcharakter des Produkts (Zeitkontrolle, Senden von Hinweisen u. a.) erhalten bleibt. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf die Beibehaltung des Produktes HintPad in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Version.
  4. Weitere Pflichten des Kunden
    1. Falls Hardware gestellt wurde, ist diese vom Kunden pfleglich zu behandeln und so aufzustellen, dass keine Schäden durch Fremdeinwirkungen (z. B. Hitze oder Wasser) zu erwarten sind.
    2. Es ist dem Kunden untersagt, diese Hardware zu anderen Zwecken als zur Durchführung dieses Vertrages zu nutzen; die Software darf nicht vervielfältigt werden, insbesondere nicht auf andere Hardware.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, Die Spielarchitekten GmbH über alle Schäden der bereitgestellten Hardware oder deren Verlust unverzüglich schriftlich (E-Mail ausreichend) zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn sonstige die Funktionsfähigkeit des Produkts HintPad beeinträchtigende Störungen auftreten.
    4. Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die Hardware spätestens innerhalb von zwei Wochen auf eigene Kosten und Gefahr an Die Spielarchitekten GmbH zurückzugeben/zurückzuschicken. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist Die Spielarchitekten GmbH berechtigt, nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für die Hardware oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert der Hardware zu fordern. Gibt der Kunde die Hardware nicht in einem den Zeitverschleiß entsprechenden ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Die Spielarchitekten GmbH vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen.
    5. Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Kunden ist Die Spielarchitekten GmbH unverzüglich mitzuteilen.
  5. Preise und Preisanpassungen
    1. Die Pflicht zur Zahlung des monatlichen Nutzungsentgeltes beginnt mit der Bestellung auf der Website oder nach Ablauf des 30-Tage-Testzeitraumes.
    2. Das festgelegte monatliche Nutzungsentgelt ist im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungserbringung seitens Die Spielarchitekten GmbH fällig. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, z. B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Produkt HintPad werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden, fällig. Die unaufgeforderte Rückgabe der Hardware vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des monatlichen Nutzungsentgelts.
    3. Die Spielarchitekten GmbH kann das monatliche Nutzungsentgelt erhöhen („Preiserhöhung“). Die Spielarchitekten GmbH informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Die Spielarchitekten GmbH weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung gesondert hin.
  6. Laufzeit des Vertrages
    1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich (per E-Mail ausreichend) gekündigt werden. Mit gleicher Frist können gebuchte Zusatzmodelle gesondert gekündigt werden.
    2. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung/einen Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
  7. Leistungsstörungen und Haftung
    1. Der Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Ausfall des Produkts die monatliche Nutzungsgebühr entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Ausfall zu vertreten hat oder soweit der Ausfall auf einer verspäteten Anzeige der Störung beruht.
    2. Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist die Haftung von Die Spielarchitekten GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt:
      a) Die Spielarchitekten GmbH haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.
      b) Wenn Die Spielarchitekten GmbH durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug gerät, wenn die Leistung unmöglich wird oder wenn Die Spielarchitekten GmbH eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Lieferung der Hardware und Bereitstellung der Software.
      c) Bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Die Spielarchitekten GmbH für alle darauf zurückzuführenden Schäden.
      d) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
      e) Vorgenannte Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Die Spielarchitekten GmbH wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    3. Sofern der Kunde unbefugt auf der Hardware Daten speichert, haftet Die Spielarchitekten GmbH nicht für deren Verlust, insbesondere nicht im Falle einer Softwareaktualisierung, einer Reparatur oder einem Austausch der Hardware.
  8. Änderungen der AGB
    1. Die Spielarchitekten GmbH ist bestrebt, das Produkt HintPad kontinuierlich weiter zu entwickeln, zu verbessern und es dem technischen Fortschritt anzupassen. Um den daraus resultierenden neuen organisatorischen und prozessualen Anforderungen gerecht werden zu können, eventuelle Umgestaltungen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien entsprechend abzubilden und der aktuellen Rechtsentwicklung und Gesetzeslage anzupassen, kann Die Spielarchitekten GmbH weniger gewichtige Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt.
    2. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten sie als angenommen. Die Spielarchitekten GmbH wird den Kunden in der Änderungs-E-Mail auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, so ist der Kunde als auch Die Spielarchitekten GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  9. Schlussvereinbarungen
    1. Die Spielarchitekten GmbH ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Kunden sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten informiert Die Spielarchitekten GmbH den Kunden 4 Wochen im Voraus. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne Zustimmung von Die Spielarchitekten GmbH an Dritte übertragen.
    2. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf derselben Angelegenheit beruht. Die dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Die Spielarchitekten GmbH nicht übertragbar.
    3. Es gilt das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Die Spielarchitekten GmbH, wenn der Kunde Kaufmann ist.